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Corona in Schulen: Luftreiniger allein reichen nicht

Mobile Luftreiniger allein sind kein Ersatz für ausreichendes Lüften an Schulen. Es gibt aber Fälle, wo Luftreiniger das Lüften sinnvoll ergänzen können. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Stellungnahme der Kommission für Innenraumlufthygiene (IRK) am Umweltbundesamt (UBA).

Die IRK empfiehlt Luftreiniger dort einzusetzen, wo Fenster nicht ausreichend geöffnet werden können und auch keine unterstützenden, einfachen Zu- und Abluftsysteme infrage kommen.
Die Geräte sollten aber vor dem Einsatz fachgerecht bewertet werden: zum einen müsse der Luftdurchsatz (Reinluftvolumenstrom) groß genug sein, zum anderen dürften die Geräte nicht zu laut sein und keine unerwünschten Schadstoffe freisetzen.

Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die IRK als erste und wichtigste Säule das Lüften über weit geöffnete Fenster gemäß der Handreichung des Umweltbundesamtes vom 15. Oktober 2020. Demnach soll alle 20 Minuten für etwa 3 bis 5 Minuten gelüftet werden sowie in den Unterrichtspausen durchgehend.

Räume, in denen keine Lüftungsmöglichkeit über Fenster vorhanden ist und auch keine Lüftungsanlage mit Zufuhr von Außenluft zum Einsatz kommt, sind laut IRK für den Unterricht nicht geeignet.

Die Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene zu Luftreinigern vom 16. November 2020 kann hier heruntergeladen werden.

Informationen: www.umweltbundesamt.de