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Ausbildungsverordnungen

Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Das Arbeitsfeld des Anlagenmechanikers reicht von der sicheren Versorgung mit Wasser und Wärme bis zur komplexen Gebäudetechnik. Technisches Verständnis und Kundenfreundlichkeit sind die Voraussetzungen für diesen Zukunftsberuf. Die Ausbildungsverordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung.

Ausbildungsverordnung Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

Klempner

Kreativität, handwerkliches und technisches Geschick sind die Charakteristika dieses Berufs. Der Umgang mit Metall ist das Hauptarbeitsfeld des Klempners (Flaschners, Blechners, Spenglers). Von Dach- und Fassadenverkleidungen, künstlerischen Ausgestaltungen bis zu Rekonstruktionen in der Denkmalpflege reicht das Arbeitsspektrum. Eine Ausbildungsverordnung regelt die Inhalte und die Modalitäten der dreieinhalbjährigen Ausbildung.  

Ausbildungsverordnung Klempner

Ofen- und Luftheizungsbauer

Künftige Ofen- und Luftheizungsbauer sollten neben technischem Verständnis und räumlichem Vorstellungsvermögen auch ein Händchen für Farben und Formen haben. Die dreijährige Ausbildung ist in der unten stehenden Verordnung geregelt.  

Ausbildungsverordnung Ofen- und Luftheizungsbauer

Behälter- und Apparatebauer

Komplexe Armaturen für die chemische Industrie, hygienisch einwandfreie Apparaturen für die Lebensmittelindustrie, Druckbehälter oder auch Brennerei- und Brauanlagen – das Berufsspektrum der ehemaligen Kupferschmiede ist beeindruckend. Die beiliegende Ausbildungsverordnung regelt die dreieinhalbjährige Ausbildung.  

Ausbildungsverordnung Behälter- und Apparatebauer