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Wohnungslüftungsanlage

Wohnungslüftungsanlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Gründe dafür sind zum einen die notwendige Energieeinsparung und zum anderen die Sicherstellung der Hygiene. 

Aus Gründen der Energieeinsparung fordert die Energieeinsparverordnung (EnEV), dass Gebäude dauerhaft luftdicht zu erstellen sind. Dies gilt auch für Bestandsgebäude, die wesentlich saniert werden. Infolgedessen reicht der durch Gebäudeundichtigkeiten auftretende Luftwechsel nicht mehr aus, um die bei der Wohnungsnutzung entstehende Lasten – wie zum Beispiel Wasser­dampf oder Ausdünstungen aus Möbeln und Bodenbelägen – in hygienisch erforderlichem Maße abzutransportieren.

Aus diesen Gründen ist der Einsatz von mechanischen Lüftungsanlagen in Neubauten bzw. wesentlich sanierten Bestandsgebäuden zwingend erforder­lich. Die mechanische Lüftungsanlage sorgt dafür, dass unabhängig von Nutzer die Lasten abtransportiert werden. Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem wir uns wohlfühlen und keine gesundheitlichen Probleme, wie z. B. durch Schimmelbildung, entstehen.

Um zu überprüfen, ob eine mechanische Lüftungsanlage erforderlich ist, muss deshalb bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden, bei denen die Fenster ausgetauscht werden oder das Dach nachträglich gedämmt wird, ein Lüftungskonzept erstellt werden. Fragen Sie Ihren SHK-Innungsfachbetrieb – die Profis im Bereich Klimatechnik helfen Ihnen weiter.