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Meister

Mit der erfolgreich abgelegten Meisterprüfung in seinem Handwerk weist der Meister eine Dreifachqualifikation nach. Neben der Bescheinigung seiner Fachkompetenz, wird ihm die Fähigkeit zur Führung eines Betriebes sowie die Ausbildungsfähigkeit bescheinigt.

Die Meisterschule wird als Vollzeit- oder als berufbegleitende Teilzeitschule durchgeführt. Auch können die Teile der Meisterprüfung (Teil I – IV) unabhängig voneinander abgelegt werden.

Einen Überblick über die Meisterschulen, Standorte, Lehrgangsdauer, Unterrichtszeiten, Kosten etc. gibt www.sbz-online.de, unter Termine + Adressen, dort Meisterschulen.  

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – bekannt als „Meister-Bafög“ – begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Dazu gehören Meisterkurse oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge.  

Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.