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Energieausweis

Der Energieausweis bewertet ein Gebäude energetisch und stellt somit eine Orientierungshilfe dar. Gleichzeitig bietet er einen optimalen Einstieg und Anhaltspunkte für eine energetische Gebäudesanierung.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Demnach brauchen alle Wohnhäuser seit dem 1. Januar 2009 einen Energie­ausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden. Darüber hinaus ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Ener­gieverbrauchs ausgestellt werden. Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre erstellt. Bei der Erstellung des bedarfsorientierten Ausweises fließen dagegen alle rele­vanten Informationen zum Dämm-, Energie- und Gebäudezustand der Immobilie mit ein. Welche Variante des Passes maßgeblich ist, richtet sich nach Größe und Baujahr des Gebäudes. 

Die Modernisierungsempfehlungen geben Hinweise darauf, wie der Energie­bedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes reduziert werden kann. Sie dienen lediglich der Information und sind nicht verpflichtend. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. 

Zur Ausstellung des Energieausweises sind unter anderem Architekten, Ingenieure und qualifizierte Handwerker berechtigt. Zertifizierte SHK-Energieberater finden Sie mit wenigen Klicks in der Fachbetriebssuche.