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BEG: FAQ helfen im Zweifelsfall

Foto: Pixabay

Zum Jahresbeginn ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Mit ihr wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Trotz vieler Informationen in Publikums- und Fachpresse treten häufig noch Fragestellungen auf, deren Beantwortung für viele interessant sind. So zum Beispiel die Frage, ob ein im vergangenen Jahr gestellter Antrag zurückgezogen werden kann, um anschließend einen neuen Antrag zu den aktuellen Konditionen der BEG zu stellen.

Die häufigsten Fragen und die passenden Antworten darauf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nun in einer FAQ-Liste gesammelt. Diese wird laufend aktualisiert und die Aktualisierungen separat ausgewiesen.

Übrigens, die Antwort auf die oben gestellte Frage lautet: Solange kein Vertrag abgeschlossen wurde oder zustande kam ist dies erlaubt.

Informationen: www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html