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Neue Feuerungsverordnung gilt seit dem 1. Februar

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Nach fast 25 Jahren wurde die Feuerungsverordnung (FeuVO) novelliert. Die FeuVO des Landes Baden-Württemberg stellt Anforderungen an Feuerungsanlagen sowie Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen bezüglich Aufstellung, Verbrennungsluftversorgung, Abgasführung sowie Brennstofflagerräumen.  

Die neue Version der Verordnung wurde kurz vor Weihnachten im Landesgesetzesblatt veröffentlicht und ist am 1. Februar 2021 in Kraft getreten. Sie steht im Landesrechtportal des Landes zur Verfügung: www.landesrecht-bw.de