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Optimierung von Gasheizungen für weniger Gasverbrauch

Bedingt durch den Krieg von Russland in der Ukraine und dem damit verbundenen Importstopp von Erdgas aus Russland hat die Bundesregierung unter anderem eine Verordnung erlassen, mit der mittelfristig Erdgas eingespart werden soll. Diese Verordnung (EnSimiMaV) gilt seit 1. Oktober 2022 und ist bis zum 30. September 2024 befristet.

Mit unserer Verbraucherinformation Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen erläutern wir die konkreten Maßnahmen zur Energieeinsparung, die sich aus der Verordnung ergeben.

Die Verbraucherinformation lesen Sie hier